Der private Kauf und Verkauf von Jagdwaffen über Online-Plattformen bietet eine bequeme Möglichkeit, Waffen zu veräußern oder zu erwerben. Allerdings sind hierbei zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte für Österreich und Deutschland erläutert.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
Waffenkategorien
In Österreich werden Schusswaffen in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Kategorie A: Verbotene Waffen (z.B. Maschinengewehre, Vorderschaftrepetierflinten - sogenannte "Pumpguns").
- Kategorie B: Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver sowie halbautomatische Langwaffen.
- Kategorie C: Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) und Schrotflinten (Schusswaffen mit glattem Lauf), die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.
Für den privaten Handel sind insbesondere die Kategorien B und C relevant. Während für den Erwerb von Waffen der Kategorie B eine behördliche Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) notwendig ist, ist der Erwerb von Waffen der Kategorie C grundsätzlich ab 18 Jahren möglich.
Anzeigepflichten beim Erwerb und Verkauf
Beim Erwerb oder Verkauf von Waffen gelten folgende Anzeigepflichten:
- Kategorie B: Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen den Überlassungsvorgang innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Behörde anzeigen. Zuständig ist jeweils jene Behörde, die die Waffenbesitzkarte oder den Waffenpass ausgestellt hat. Die Behörde aktualisiert daraufhin das zentrale Waffenregister (ZWR).
- Kategorie C: Der Käufer muss den Erwerb innerhalb von sechs Wochen bei einem autorisierten Waffenhändler oder online im ZWR melden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Einsicht in seine ursprüngliche Erwerbsbestätigung zu gewähren.
Abkühlphase beim Erwerb
Für Erwerber von Kategorie-C-Waffen ohne gültigen Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte gilt eine dreitägige Wartefrist ("Abkühlphase") nach dem Kaufabschluss, bevor sie die Waffe übernehmen dürfen. Diese Regelung dient der Prävention von Affekttaten.
Versand
Privatpersonen dürfen in Österreich Waffen und Munition nicht per Post oder Kurier versenden – das ist gesetzlich verboten. Eine Ausnahme gilt für registrierte Waffenhändler. Wer also seine Waffe nicht persönlich übergeben kann, hat die Möglichkeit, den Versand über einen Händler abzuwickeln. Dieser sendet die Waffe an einen Partnerhändler in der Nähe des Käufers, wo sie dann rechtssicher übergeben wird.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Waffenkategorien und Erwerbsberechtigungen
Das deutsche Waffengesetz unterscheidet zwischen verbotenen, erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen. Jagdwaffen fallen in der Regel unter die erlaubnispflichtigen Waffen. Erwerbsberechtigungen können sein:
- Jagdschein: Berechtigt zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Waffenbesitzkarte (WBK): Erforderlich für Sportschützen und andere Berechtigte.
Verfahren beim privaten Waffenverkauf
Beim privaten Verkauf von erlaubnispflichtigen Waffen sind folgende Schritte zu beachten:
- Überprüfung der Erwerbsberechtigung: Der Verkäufer muss sicherstellen, dass der Käufer eine gültige Erwerbsberechtigung besitzt. Dazu sollte er Kopien von Jagdschein oder WBK sowie einen gültigen Personalausweis anfordern.
- Meldung an die Behörden: Der Verkäufer muss den Verkauf innerhalb von 14 Tagen seiner zuständigen Waffenbehörde melden. Der Käufer hat ebenfalls eine Frist von 14 Tagen, um den Erwerb bei seiner Behörde anzuzeigen und die Waffe in seine WBK eintragen zu lassen.