Ja, in beiden Ländern besteht eine Meldepflicht!
In Österreich:
- Kategorie B: Verkäufer und Käufer müssen den Überlassungsvorgang innerhalb von sechs Wochen der zuständigen Behörde anzeigen.
- Kategorie C: Der Käufer muss den Erwerb innerhalb von sechs Wochen bei einem autorisierten Waffenhändler oder online im Zentralen Waffenregister (ZWR) melden.
In Deutschland:
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen den Verkauf bzw. Erwerb innerhalb von 14 Tagen der jeweils zuständigen Waffenbehörde melden.