Muss ich den Verkauf einer Waffe den Behörden melden?

Zuletzt aktualisiert: 2025-04-02

Ja, in beiden Ländern besteht eine Meldepflicht!

In Österreich:

  • Kategorie B: Verkäufer und Käufer müssen den Überlassungsvorgang innerhalb von sechs Wochen der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Kategorie C: Der Käufer muss den Erwerb innerhalb von sechs Wochen bei einem autorisierten Waffenhändler oder online im Zentralen Waffenregister (ZWR) melden.

In Deutschland:

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen den Verkauf bzw. Erwerb innerhalb von 14 Tagen der jeweils zuständigen Waffenbehörde melden.