Wieso brauche ich eine Zuchtbestätigung?

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-17

Aufgrund des österr. Tierschutzgesetzes ist es nur noch berechtigten Personen (österr. Züchtern) erlaubt, Hunde, Katzen und exotischen Tiere (CITES-gelisteten Arten) auf Internetplattformen zu schalten. Dazu zählen behördlich gemeldete Tierzüchter, Tierschutzvereine und Zoofachhändler. Allen anderen Personen ist der Handel mit Hunden, Katzen und CITES-gelisteten Arten, beziehungsweise das Anbieten dieser Tiere, verboten.

Die Schaltung dieser Tieranzeigen ist aus diesem Grund nur dann möglich, wenn Sie entsprechende Berechtigungsnachweise an tiere@landwirt.com übermitteln.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • eine behördliche Zuchtbestätigung
  • ein gültiger Lichtbildausweis
  • das unterzeichnete Dokument über die Tierschutzgesetz-Novelle
    Download PDF für Österreich

Wichtig!

Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen abgegeben werden. Katzenbabys dürfen auf Landwirt.com erst ab 12 Wochen abgegeben werden.

Lassen Sie uns alle Bestätigungen schnellstmöglich an tiere@landwirt.com zukommen. Unbestätigte Anzeigen werden unwiderruflich von uns gelöscht.