Aufgrund des Tierschutzgesetzes ist es nur noch berechtigten Personen (Züchtern) erlaubt, Hunde, Katzen und exotischen Tiere (CITES-gelisteten Arten) auf Internetplattformen zu schalten. Dazu zählen behördlich gemeldete Tierzüchter, Tierschutzvereine und Zoofachhändler. Allen anderen Personen ist der Handel mit Hunden, Katzen und CITES-gelisteten Arten, beziehungsweise das Anbieten dieser Tiere, verboten.
Die Schaltung dieser Tieranzeigen ist aus diesem Grund zukünftig nur dann möglich, wenn Sie entsprechende Berechtigungsnachweise an tiere@landwirt.com übermitteln.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- eine behördliche Zuchtbestätigung
- einen gültigen Lichtbildausweis
- das unterzeichnete Dokument über die Tierschutzgesetz-Novelle
Download PDF für Österreich
Download PDF für Deutschland
Wichtig!
Züchter: Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen abgegeben werden. Katzenbabys dürfen auf Landwirt.com erst ab 12 Wochen abgegeben werden.
Lassen Sie uns alle Bestätigungen schnellstmöglich an tiere@landwirt.com zukommen. Unbestätigte Anzeigen werden ansonsten unwiderruflich von uns gelöscht.